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   OLG Hamm, 14.03.2001 - 3 U 197/00   

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https://dejure.org/2001,1992
OLG Hamm, 14.03.2001 - 3 U 197/00 (https://dejure.org/2001,1992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2001 - 3 U 197/00 (https://dejure.org/2001,1992)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2001 - 3 U 197/00 (https://dejure.org/2001,1992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 612; ; BGB § 1922; ; BPflVO § 22 Abs. 2; ; BPflVO § 1 Abs. 2 Ziff. 2; ; AO § 67; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 612; BPflV § 22
    Krebspatienten sind vor Vertragsschluss realistisch über die Chancen einer Krebstherapie aufzuklären

  • RA Kotz

    Krebskranken Patienten: Heilung, Linderung, Verbesserung oder Lebensverlängerung versprochen - müssen die Erben die Behandlungskosten für eine solche Behandlung tragen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterrichtung des Patienten über die Entgelte und den Inhalt von Wahlleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 307
  • VersR 2001, 895
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Berlin, 07.02.2019 - 6 S 9/17

    Voraussetzungen der Pflicht zur Aufklärung über Behandlungskosten

    Es ist wiederholt obergerichtlich entschieden worden und auf Zustimmung in der Literatur gestoßen, dass bei Zweifeln an der medizinischen Wirksamkeit bzw. Notwendigkeit einer ambulanten oder stationären Behandlung durch den Arzt auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen für den betroffenen Patienten aufzuklären ist (BGH, Urt. v. 01.02.1983, VI ZR 104/81, NJW 1983, 2630, 2631; OLG Köln, Urt. v. 18.09.2013, 5 U 40/13, BeckRS 2013, 16964; OLG Stuttgart, Urt. v. 16.04.2002, 14 U 71/01, BeckRS 2002, 30471642; OLG Hamm, Urt. v. 14.03.2001, 3 U 197/00, NJW 2002, 307; BeckOGK/Walter, 01.07.2017, BGB, § 630c Rn. 53; Palandt/Weidenkaff, 77. Auflage 2018, BGB, § 630c Rn. 9 mwN).

    Auch das OLG Hamm (Urt. v. 14.03.2001, 3 U 197/00, NJW 2002, 307, 308) nimmt im Falle der Verletzung der Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung der Behandlungseite zugunsten des Patienten die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens an.

  • OLG Stuttgart, 08.01.2013 - 1 U 87/12

    Behandlungsvertrag: Hinweispflicht des Krankenhauses bei vorhandener Privatklinik

    Das nimmt der Bundesgerichtshof bei wirtschaftlicher Beratung im allgemeinen an: Bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung komme es im Rahmen der Kausalität zu einer echten Beweislastumkehr (BGH NJW 2012, 2427 Tz. 28, 33; ebenso im Falle der Verletzung Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung der Behandlungsseite OLG Hamm NJW 2002, 307, 308; a.A. OLGR Köln 2008, 753).
  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

    Das gilt insbesondere dann, wenn mit dieser Therapie für den Patienten hohe Kosten verbunden sind, weil - wie durchweg hier - weder eine gesetzliche noch eine private Krankenversicherung eintrittspflichtig ist vgl. zum Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei der Behandlung von Krebspatienten OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2001 - 3 U 197/00 -, NJW 2002, 307 = VersR 2001, 895.
  • OLG Stuttgart, 16.04.2002 - 1 (14) U 71/01

    Arztvertrag: Vergütung einer medizinisch nicht notwendigen Heilbehandlung;

    Eine Aufklärungspflichtverletzung, wie sie das Oberlandesgericht Hamm in der Entscheidung vom 14.03.2001 (VersR 2001, 895 ff) zur Grundlage eines auf Befreiung von Behandlungskosten gerichteten Schadensersatzanspruches gemacht hat, kann deshalb nicht festgestellt werden.
  • OLG Köln, 15.09.2008 - 19 W 18/08

    Berücksichtigung von Provisionsvorschüssen bei der Bestimmung der

    § 5 Abs. 3 ArbGG trifft eine Sonderregelung, der zu Folge Handelsvertreter ausdrücklich nur unter den dort genannten Voraussetzungen als Arbeitnehmer gelten sollen (OLG Köln VersR 01, 895).
  • OVG Saarland, 21.01.2004 - 1 W 29/03

    Ruhen der ärztlichen Approbation

    Der Hauptvorwurf geht nach Einschätzung des Senats dabei dahin, dass der Antragsteller Krebspatienten einer wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Therapie beziehungsweise einem von der Schulmedizin nicht anerkannten Therapieversuch unterzogen hat, ohne sie zuvor in dem fallbezogen gebotenen Umfang über die Risiken, Belastungen und realistischen Erfolgschancen der beabsichtigten Behandlung aufzuklären vgl. zum Umfang der Aufklärungspflicht bei "austherapierten" Krebspatienten u.a. OLG Hamm, Urteil vom 14.3.2001 - 3 U 197/00 -, NJW 2002, 307 = VersR 2001, 895; vgl. zum Selbstbestimmungsrecht - auch und gerade - eines lebensbedrohend erkrankten Patienten über das "Ob, Wie und Wann" ärztlicher Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit als Ausfluss der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Urteil des 6. Senats des hiesigen OVG vom 28.9.2000 - 6 R 1/99 -, Seite 44, SKZ 2001, 107 (Leitsatz).
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